Vorsicht Falle – Warnmeldung zu Betrugsversuchen

Derzeit kommt es vermehrt zu
Betrugsversuchen im Namen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Über diese und
weitere Betrugsversuche macht das BMF aktuell aufmerksam.

Verbraucher erhalten aktuell ein
gefälschtes Schreiben des BMF mit dem Titel
Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance
Requirement and Reinstatement Assurance
“. Sie werden
darin aufgefordert, einen Betrag von 550 € zu zahlen. Mit dem Geldbetrag
sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Bafin.

Außerdem tauchen wiederholt
Schreiben auf, in denen der Bundesfinanzminister angeblich
Anlagemöglichkeiten bewirbt
. Diese Schreiben sind
grundsätzlich Fälschungen.

In gefälschten
E-Mails
werden Bürger unter dem Vorwand, dass
Rückerstattungen nicht zugestellt werden
konnten, zur Kontaktaufnahme und in der Folge zu Geldzahlungen aufgefordert.
Reagieren Sie nicht auf diese E-Mails, sie stammen nicht aus dem BMF.

Wenn Sie unsicher sind oder
Rückfragen haben, können Sie sich über das
Kontaktformular beim BMF
melden
.

Weitere
Warnhinweise

Aktuell werden
Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich
verwendet
und offenbar für betrügerische Aktivitäten genutzt.
Bürger werden wohl insbesondere im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten von
privaten Unternehmen aufgefordert, eine Zahlung zugunsten der Bundeskasse unter
Verwendung einer Bankverbindung der Bundeskasse zu leisten. Die Bundeskasse
steht in keinem Zusammenhang mit diesen Aktivitäten. Das BMF bittet in
derartigen Fällen von einer Zahlung an die Bundeskasse abzusehen.

Gefälschte E-Mails
vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
: Im Namen des BZSt
werden aktuell verschiedene gefälschte Schreiben versendet, in denen
Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur
Offenlegungspflicht versendet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite des
BZSt
.

Generell warnt die
Polizei:
Immer wieder sind Betrüger darauf aus, Gebühren oder
Steuern (z.B. für ein angebliches Erbe oder einen Kryptogewinn) im Namen des
BMF oder anderer internationaler Institutionen wie den Internationalen
Währungsfonds (IWF/IMF), der Europäischen Zentralbank oder der Anti-Money
Laundering Authority (AMLA) anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende
Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben dieser Art erhalten:

  • Keine der genannten
    Behörden/Institutionen erhebt Gebühren bei den Bürgern, oder setzt Steuern
    fest. Es gehört nicht zu deren Aufgaben. Einzig die Finanzämter setzen Steuern
    fest. Dies erfolgt in der Regel immer auf dem Postweg.

  • Keine der genannten
    Behörden/Institutionen versendet von sich aus SMS oder WhatsApp-Nachrichten,
    beziehungsweise E-Mails an Bürger.

  • Sollten Zweifel bestehen, kann
    das BMF kontaktiert werden. Sie können sich auch an die örtliche
    Polizeidienststelle wenden. Dies sollten Sie insbesondere dann tun, wenn Sie
    bereits irgendwelche Zahlungen geleistet haben.

  • Weitere Informationen stellt
    auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu den Themen
    Smishing“ –
    SMS-Phishing im Herbst 2021 mit neuen Betrugsmaschen
    und
    Phishing-E-Mails
    erkennen
    bereit. Aktuelle Warnungen und Meldungen zu Bank-,
    Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäften für Verbraucherinnen und
    Verbraucher finden Sie auf dieser
    Internetseite der
    Bafin
    .

Vorsicht beim
Handel mit Kryptowährungen
: Uns erreichen vermehrt Fälle, in
denen Bürgerinnen und Bürger bei vermeintlichen Kryptobörsen im Internet
Beträge investiert haben. Im Anschluss wird ein größerer Gewinn in Aussicht
gestellt für dessen Auszahlung eine Gebühr (z. B. an die AMLA) entrichtet
werden muss. Hier beginnt der Betrug bereits bei der vermeintlichen
Kryptobörse. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren wollen, empfehlen wir
dringend den Anbieter genau auf seine Seriosität zu überprüfen. Wenden Sie sich
gegebenenfalls an Ihre Hausbank oder die Bafin mit der Bitte um eine
Einschätzung.

Quelle: BMF online; Meldung v.
4.5.2026; NWB