Steuerliche Maßnahmen für vom Hochwasser Betroffene

Die Finanzministerien der Länder
Baden-Württemberg und des Saarlandes haben anlässlich der Hochwasserkatastrophe
Mitte Mai/Anfang Juni umfangreiche steuerliche Erleichterungen für Betroffene
beschlossen und entsprechende Katastrophenerlasse veröffentlicht. Es ist davon
auszugehen, dass ein entsprechender Erlass aus Bayern in Kürze
folgt.

Die Erlasse beinhalten ein
Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu
vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von
Ersatzbeschaffungen.

So wird die Wiederbeschaffung von
Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als
steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt. Spenden über
eingerichtete Sonderkonten, können unbürokratisch und verwaltungsvereinfachend
per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche
Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem ergeben
sich aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers keine
nachteiligen Folgen. Die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird
ebenfalls durch Billigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.

Hinweise: Betroffene
können sich direkt an die jeweils zuständigen Finanzämter wenden.

Den Katastrophenerlass des Landes
Baden-Württemberg können Sie
hier abrufen, den des
Saarlandes
hier.

Quellen:
FinMin Baden-Württemberg
online
, Saarländisches FinMin,
Pressemitteilung v.
27.5.2024
; NWB