Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2026

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und
Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende
Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:

  • Der Sachbezugswert für die Überlassung einer
    Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt
    bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich:
    9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01
    € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €.

  • Der Sachbezugswert für die freie oder
    verbilligte Verpflegung
    steigt bundeseinheitlich von 333
    € auf 345 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten
gelten folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69
    €/2,30 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132
    €/4,40 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132
    €/4,40 €).

Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei
11,51 €.

Hinweis: Die neuen Werte sind ab
dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres anzuwenden.

Quelle: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung, am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen,
BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss); NWB