Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen
Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im
Privatvermögen veröffentlicht. Da sich das Vorhaben noch am Anfang des
Gesetzgebungsverfahrens befindet, stehen die endgültige gesetzliche
Ausgestaltung und die konkreten Auswirkungen noch nicht fest. Nach dem Entwurf
sollen die neuen Regelungen grundsätzlich ab dem 1.1.2027 gelten.

Daher ein kurzer Überblick über die wesentlichen
möglichen Neuerungen:

  • Bisher werden Gewinne aus
    der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen grundsätzlich als
    private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Bei
    Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sind Gewinne nach Ablauf einer
    einjährigen Haltefrist steuerfrei.

  • Dies soll sich für bestimmte Kryptowerte ändern: Sog.
    Tauschkryptowerte, insbesondere Bitcoin und Ether, sollen künftig grundsätzlich
    den Einkünften aus Kapitalvermögen
    zugeordnet
    werden. Damit könnten Veräußerungsgewinne
    unabhängig von der bisherigen einjährigen Haltefrist steuerpflichtig werden.
    Auch laufende Erträge aus diesen Kryptowerten sollen nach Maßgabe der
    vorgesehenen Regelungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert
    werden.

  • Für Non-Fungible Token (NFT), Security-Token und sonstige
    Kryptowerte, die einen realen Wert oder ein Recht vermitteln oder vermitteln
    sollen, sollen grundsätzlich weiterhin die für den jeweiligen Vermögenswert
    beziehungsweise das vermittelte Recht geltenden steuerlichen Regelungen
    maßgeblich sein.

  • Darüber hinaus sieht der Entwurf die
    Einführung eines Kapitalertragsteuerabzugs
    für bestimmte Einkünfte aus Tauschkryptowerten vor. Der Steuerabzug durch die
    gesetzlich verpflichteten Dienstleister soll nach derzeitigem Planungsstand ab
    dem 1.1.2028 erfolgen.

Hinweise: Die neuen Regelungen
sollen grundsätzlich für Kryptowerte gelten, die nach dem 31.12.2026
angeschafft werden oder zugegangen sind. Für Altbestände soll es grundsätzlich
bei der bisherigen steuerlichen Behandlung bleiben. Wir werden Sie über den
weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung
bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, BMF online; NWB