Die Bundesregierung hat den Entwurf
eines Jahressteuergesetzes 2026 in den Bundestag eingebracht, in dem eine
Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener
Einzelmaßnahmen enthalten ist.
U.a. folgende
Regelungen sind geplant:
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Ab 2027 soll der monatliche
Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent erhöht
werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Derzeit beträgt der
Zinssatz bei den Nachzahlungszinsen 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem
Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für
Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden.
Nach der
AO beginnt der Zinslauf für
die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen grundsätzlich
15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden
ist. -
Mit einer weiteren
Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass für Kinder mit Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den
das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, in Zukunft
die ungekürzten Freibeträge für Kinder bei der Besteuerung der
Eltern gewährt werden. Die Änderung geht auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofes zurück, der die Kürzung von Familienbeihilfen und
steuerlichen Vergünstigungen bei Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem
anderen Mitgliedstaat aufhalten, als Verstoß gegen Unionsrecht bezeichnet
hatte. Bisher konnten die Freibeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den
Verhältnissen im Wohnsitzstaat der Kinder „notwendig und
angemessen“ waren. -
Weitere Änderungen betreffen
ausländische Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen
Kapitalgesellschaften von mindestens zehn Prozent. In diesen
Fällen soll es Änderungen geben, um eventuelle missbräuchliche
Gestaltungen aufdecken zu können. -
Angehoben werden soll auch
Freigrenze für ins Ausland gezahlte
Lizenzgebühren. -
Einkommensteuerbescheide
und Bescheide über Widersprüche sollen ab 2027 nur noch
elektronisch übermittelt werden, wenn die Steuerzahler über
ein ELSTER-Konto verfügen. -
Ausgeweitet werden soll auch
der Informationsaustausch mit ausländischen
Steuerbehörden über Einkünfte, die über
Onlineplattformen erzielt werden. Diese
Informationen werden bereits innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Mit
dem Jahressteuergesetz soll diese Meldepflicht auf Anbieter, die in
Drittstaaten ansässig sind, ausgeweitet
werden. -
Ferner ist eine Neuregelung der
umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ab dem 1.1.2030
vorgesehen.
Hinweis: Die 1. Lesung des JStG
2026 im Bundestag soll nach derzeitigem Stand am
8.10.2026
erfolgen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben zustimmen.
Über den weiteren Gang des
Gesetzgebungsverfahrens werden wir an dieser Stelle informieren.
Quelle: hib – heute im
bundestag Nr. 767,
BT-Drucks.
21/8283; NWB