Der gesetzliche Mindestlohn wird
zum 1.1.2026 auf
13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60
€ brutto. Die Bundesregierung hat die sog. Fünfte
Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und damit den Weg für die Erhöhung
freigemacht.
Hierzu führt die
Bundesregierung u.a. weiter aus:
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Zum 1.1.
2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf
13,90 € brutto pro Stunde, zum
auf 14,60 € brutto pro
Stunde. -
Im Juni 2025 hatte die
unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des
gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per
Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam
werden. -
Auch die
Minijob-Grenze wird zum
1.1. 2026
steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche
Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn
Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit
jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren
Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Quelle: Bundesregierung online,
Meldung v.
29.10.2025; NWB