Das Bundesministerium für Arbeit
		und Soziales (BMAS) hat am
		11.7.2024 die
		Ressort- und Verbändebeteiligung zur Bestimmung der Künstlersozialabgabe für
		das Jahr 2025 eingeleitet. Danach soll der Abgabesatz zur
		Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.
		
Hintergrund: Über die
		Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige
		Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen
		Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler
		und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte
		ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Die andere Beitragshälfte wird
		durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der
		Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen
		verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der
		Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr durch das BMAS
		im Einvernehmen mit dem BMF bestimmt und beträgt derzeit 5,0 Prozent.
		Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler
		und Publizisten gezahlten Entgelte.
Hinweis: Weitere
		Informationen zur Künstlersozialversicherung sind auf der
		Homepage des
		  BMAS veröffentlicht. 
Quelle: BMAS online,
		Meldung v. 11.7.2024; NWB