Einführung einer Frühstartrente geplant

Die Bundesregierung plant zum
1.1.2027 die Einführung einer sog. Frühstartrente. Sie hat im August einen
entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der noch den Bundestag und den
Bundesrat passieren muss. Anbei stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte
vor:

  • Mit der Frühstartrente sollen
    junge Menschen ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten. Für
    Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    will der Staat monatlich 10 € in einen individuellen,
    kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag
    einzahlen, wenn ein
    solcher auf den Namen des Kindes bei einem entsprechenden Anbieter
    abgeschlossen wurde. Die Standarddepot-Verträge sollen frühestens ab dem
    1.1.2027 abgeschlossen werden können. Zusätzliche Einzahlungen in das
    Standarddepot sollen bis zu einem Betrag von 6.840 € pro Jahr möglich
    sein.

  • Für Kinder, für die kein
    individueller Standarddepot-Vertrag abgeschlossen wird, soll eine
    kollektive Anlage am Kapitalmarkt erfolgen,
    die die Deutsche Bundesbank verwaltet. Ein individualisierter Anspruch aus der
    kollektiven Anlage soll zu einem späteren Zeitpunkt in einen individuellen
    Standarddepot-Vertrag übertragen werden können.

  • Anspruchsberechtigt
    sollen ab dem Geburtsjahrgang 2020 alle Kinder und Jugendlichen vom vollendeten
    6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sein, die ihren ersten Wohnsitz im Inland
    haben. Die Frühstartrente soll zum 1.1.2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und
    2021 starten, für den Jahrgang 2020 soll die Frühstartrente rückwirkend zum
    1.1.2026 gewährt werden. Ab 2028 soll jährlich der Jahrgang hinzukommen, der in
    dem jeweiligen Jahr das 6. Lebensjahr vollendet.

  • Der Standarddepot-Vertrag soll
    bis zum Renteneintritt durch eigene
    Einzahlungen
    weiter bespart werden können. Alternativ soll
    auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden
    können.

  • Die
    Erträge aus dem Standarddepot-Vertrag sollen
    bis zum Beginn des Renteneintritts
    steuerfrei bleiben. Die Besteuerung soll
    dann nachgelagert in der Auszahlungsphase erfolgen.

  • Da die Frühstartrentenförderung
    der Altersvorsorge dient, soll eine
    Auszahlung grundsätzlich nicht vor
    Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Eigenbeiträge und die darauf
    entfallenden Erträge sollen jedoch unter Beachtung der vertraglichen Regelungen
    jederzeit entnommen werden können. Die Erträge müssen dann versteuert
    werden.

Hinweise: An den oben
dargestellten Regelungen können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch
Änderungen ergeben. Das Verfahren soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen
werden. Wir halten Sie diesbezüglich an dieser Stelle auf dem
Laufenden.

Das Bundesfinanzministerium hat zur
Frühstartrente einen ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht,
den Sie unter folgender Adresse aufrufen können:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/fruehstart-rente.html

Quelle: Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente; NWB