Anträge zur Förderung des Kaufs
oder Leasing eines E-Autos können ab sofort im Antragsportal der Förderzentrale
Deutschland gestellt werden. Hierauf macht das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufmerksam.
Das Programm gilt für Neufahrzeuge,
die ab dem
erstmals
in Deutschland zugelassen wurden. Gefördert werden Fahrzeuge
der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem
Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und
Brennstoffzellenfahrzeuge.
Ziel der Förderung ist es,
Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Umstieg auf
klimafreundliche Mobilität zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind
Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von
maximal 80.000 € verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis
zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 € je Kind nach oben. Sie liegt
bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 € zu
versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Maximal ist eine Förderung in Höhe
von 6.000 € möglich. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug,
Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der
Kauf als auch das
Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel
in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000
geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.
Hinweis: Weitere
Informationen zur E-Auto-Förderung 2026 hat das BAFA auf seiner
Homepage veröffentlicht.
Quelle: BAFA sowie
BMUKN
online; NWB