Die Renten steigen

Nach den nun vorliegenden Daten des
Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die
Renten in Deutschland zum 1.7.2026 um 4,24 Prozent. Damit beträgt die
Rentenanpassung zum vierten Mal seit fünf Jahren über 4
Prozent.

Die Einzelheiten:

Mit dem Rentenpaket 2025 wurde
unter anderem die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent beim Rentenniveau bis zum
1. Juli 2031 verlängert. Bis dahin wird der jeweils aktuelle Rentenwert zum 1.
Juli so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das
Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Maßgeblich für diese Berechnung ist
die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 Prozent beträgt. Sie basiert
auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der
beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation
der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Daneben spielt auch die
Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbeziehenden eine
Rolle. Da die diesjährige Steigerung des durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sowohl die
Beschäftigten als auch die Rentenbeziehenden grundsätzlich gleichermaßen
betrifft, ergeben sich in diesem Jahr rein rechnerisch minimale Abweichungen
des Anpassungssatzes von der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung (0,01
Prozentpunkte).

Insgesamt ergibt sich damit eine
Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2026 von gegenwärtig 40,79 Euro
auf 42,52 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Für
eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren
bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.

Hinweis: Die
Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt.
Diese tritt – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses, der Zustimmung des
Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am
1.7.2026 in Kraft.

Quelle: Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Pressemitteilung v. 5.3.202; NWB