Bundestag und Bundesrat beschließen Erhöhung der Tabaksteuer

Der Bundesrat hat am
16.10.2026 keine
Einwände gegen die am Tag zuvor vom Bundestag beschlossene Erhöhung der
Tabaksteuer erhoben.. Damit wir die Tabaksteuer in den kommenden vier Jahren
schrittweise erhöht.

Stufenweise
Erhöhung über vier Jahre

So beträgt die Steuer für
Zigaretten im Jahr 2027 14,34 Cent je Stück, zu denen noch 21,05 Prozent des
Verkaufspreises hinzukommen. Im Jahr 2030 sind es dann 18,57 Cent zuzüglich
21,05 Prozent. Eine Packung Zigaretten wird im Jahr 2030 im Durchschnitt
voraussichtlich etwa 12 Euro kosten – knapp vier Euro mehr als derzeit. Auch
für geschnittenen Tabak und Liquids für E-Zigaretten wird die Steuer erhöht.
Gleiches gilt für Zigarren, Zigarillos sowie Pfeifen- und Shisha-Tabak –
hier jedoch erst ab dem 1. März 2027.

Steuermehreinnahmen

Durch die Erhöhung werden im
kommenden Jahr Steuermehreinnahmen in Höhe von 11,824 Milliarden Euro
erwartet.

Die Bundesregierung möchte mit dem
Gesetz zusätzliche Steuereinnahmen erzielen, außerdem Planungssicherheit bei
künftigen Einnahmen aus der Tabaksteuer schaffen und dabei die
Steuergerechtigkeit durch eine sachgerechte Differenzierung der Steuertarife
beachten. Die Gesetzesänderung diene auch dem Schutz der öffentlichen
Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel, die Raucherquote von
Jugendlichen und Erwachsenen zu senken, heißt es in der
Gesetzesbegründung.

Hinweis: Das Gesetz kann
nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung
v. 16.10.2026;
NWB