Die Bundesregierung hat am
2.9.2026 den
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Bundestag und
Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Mit der Reform sollen nach Angaben
der Bundesregierung vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren
Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden.
Die wichtigsten
geplanten Maßnahmen:
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Der Grundfreibetrag soll auf
12.564 € (2027) und 12.900 € (2028)
steigen. -
Die zweite Progressionszone
soll bis 70.600 € abgeflacht werden. -
Das Kindergeld soll von heute
259 € zunächst auf 267 € (2027) und dann auf 272 € (2028)
je Kind und Monat steigen. -
Die Freibeträge für Kinder
sollen auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028)
steigen. -
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen. Rund 1,3 Millionen
Steuerpflichtige sollen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung
sparen können, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen
Pauschbetrag liegen. -
Bei den steuerfreien Sonn- und
Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 € auf
75 € steigen. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit soll
unverändert bei 50 € bleiben.
Hinweis: Bevor das Gesetz
in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung von Bundestag und
Bundesrat. Die Verabschiedung soll in diesem Jahr erfolgen.
Quelle: u.a. BMF, Pressemitteilung
v. 2.9.2026 sowie
Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Stand: 2.9.2026;
NWB