Der Bundesrat hat am
		18.10.2024 dem
		„Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie
		der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29.10.2024 im
		Bundesgesetzblatt verkündet.
Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe
		und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen,
		Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu
		verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die
		das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944
		Millionen Euro pro Jahr.
Zu den
		beschlossenen Maßnahmen gehören u.a.:
- 
kürzere Aufbewahrungsfristen 
 für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre
 aufbewahrt werden,
- 
eine zentrale 
 Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern
 nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen
 Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- 
keine Hotelmeldepflicht mehr 
 für deutsche Staatsangehörige,
- 
mehr digitale Rechtsgeschäfte 
 per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer
 eigenhändigen Unterschrift,
- 
digitale Arbeitsverträge, so 
 dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen
 informieren können – dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom
 26. April 2024
 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,
- 
Erleichterungen bei 
 Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen
 online zur Verfügung gestellt werden können sowie
- 
digitale 
 Steuerbescheide.
Hinweis: Das Gesetz tritt zu einem
		großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: BundesratKOMPAKT,
		Meldung v. 18.10.2024, BGBl. 2024 I Nr. 323; NWB