Der Bundesrat hat am 25.9.2026 das
„Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes“ verabschiedet. Damit wird
im Laufe des Jahres 2027 das antraglose Kindergeld in zwei Stufen
eingeführt.
Hintergrund: Kindergeld
wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Derzeit erhalten Eltern nach
der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem
vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im
Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten
Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung des Kindergeldempfängers, bekannt
sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistung soll
festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine steuerliche
Identifikationsnummer erhalten hat.
Das Gesetz sieht
vor, das antragslose Kindergeld im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen
einzuführen:
-
Ab Frühjahr 2027 soll die
Neuerung in einer ersten Stufe für Familien gelten, die
bereits Kinder haben und Kindergeld
beziehen. Grund dafür ist, dass die relevanten Daten der
Familienkasse vorliegen. -
In einer zweiten Stufe
(voraussichtlich Ende 2027) soll das Kindergeld dann auch für
erste Kinder antragslos ausgezahlt werden.
Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind
in Deutschland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. So soll sichergestellt
werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer
Mitgliedstaat der Europäischen Union leisten müsste.
Hinweis: Das antragslose
Kindergeld soll nicht die Prüfung des Kindergeldanspruches durch die
Familienkasse ersetzen. Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifeln am
Kindergeldanspruch soll es bei der bisherigen Praxis bleiben.
Quelle: Bundesrat sowie
Bundesregierung online, Meldungen vom 25.09.2026; NWB